Niedersachsen: Weitere vorsichtige Lockerungen mit Augenmaß – Kontaktbeschränkung bleibt bestehen

    Garbsen /Niedersachsen – Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich heute auf weitere Lockerungsmaßnahmen geeinigt.

    Etwaige größere Bereiche sollen am 6. Mai erörtert werden. Dann liegen voraussichtlich belastbare Daten zu den Auswirkungen der seit dem 20. April schrittweise erfolgten Lockerungen auf das Infektionsgeschehen in Deutschland vor.

    „Es war ein guter und konstruktiver Austausch zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs,“ so Ministerpräsident Stephan Weil nach der Videokonferenz. „Alle Beteiligten sind sich ihrer großen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in unserem Land bewusst. Wir haben großes Verständnis für die Ungeduld vieler Menschen angesichts der inzwischen glücklicherweise niedrigen Infektionszahlen in Deutschland. Aber wir dürfen uns nicht zu früh in Sicherheit wiegen. Jetzt gilt es, gemeinsam die Disziplin aufzubringen, Beschränkungen noch eine Zeit lang beizubehalten und durchzuhalten. Lockerungen können auch jetzt nur vorsichtig und in kleinen Schritten erfolgen, damit wir nicht vorschnell wieder einreißen, was wir in den vergangenen Wochen mühsam aufgebaut haben.“

    Einige der heute vereinbarten Öffnungsmaßnahmen gelten bundesweit, andere hat die Niedersächsische Landesregierung ergänzend vereinbart.

    Bundesweit – und damit natürlich auch in Niedersachsen – sollen zukünftig Versammlungen zur Ausübung religiöser Handlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder zulässig sein.

    Über einen Einigungspunkt zeigte sich Ministerpräsident Stephan Weil besonders erfreut: „Spielplätze können wieder geöffnet werden!“ Über die Einzelheiten würden kurzfristig Gespräche mit den Kommunen erfolgen. Dies sei für Kinder und ihre Eltern sicher eine große Erleichterung.

    Einvernehmen aller Länder bestand auch dahingehend, dass Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten wieder geöffnet werden können.

    All dies wird in Niedersachsen ab dem 6. Mai 2020 gelten, dann tritt die nächste Änderung der Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Kraft.

    Unterstrichen wurde in der heutigen Konferenz noch einmal, dass Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf- Stadt-, Straßen-, Wein- und Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen auch weiterhin untersagt bleiben. Dieses Verbot muss voraussichtlich mindestens bis Ende  August aufrechterhalten bleiben.

    Jenseits des einvernehmlichen Beschlusses aller Bundesländer wird Niedersachsen mit der nächsten Änderungsverordnung einige Bereiche lockern, in denen nach Auffassung der Landesregierung die Infektionsgefahr überschaubar ist:

    So werden ab dem 6. Mai 2020 Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 m sichergestellt werden kann. Ermöglicht werden sollen auch Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren eigenen Fahrzeugen sitzen – wie etwa Auto-Kinos und Auto-Konzerte.

    Geöffnet werden sollen im Übrigen zusätzlich zu den rein automatischen Autowaschanlagen nun auch solche, in denen Fahrzeugbesitzer am Reinigen der Autos selbst mitwirken.

    Niedersachsen wird auch einen ersten vorsichtigen Schritt in Richtung einer Öffnung des Touristiksektors gehen. Von Mitte nächster Woche an sollen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper sich auch zu touristischen Zwecken wieder in ihren Wochenend- oder Feriendomizilen aufhalten dürfen.

    GCN/bs/Land Niedersachsen