Niedersachsen verschärft Corona-Regeln – Warnstufenkonzept wird ebenfalls verstärkt

Symbolbild

Garbsen – „Wir ergreifen heute – bei einer landesweiten Inzidenz von 181 – Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bei der Vorstellung der neuen Corona-Verordnung. In der Verordnung der Region Hannover ist die 2G-Regelung bereits in vielen Bereichen festgelegt. In Niedersachsen befinden wir uns somit zur Zeit noch in der Stufe 1

Die Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung im Einzelnen: 

  • Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle 

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). 

  • In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen. 

Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird. 

Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht. 

Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G. 

  • In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. 

Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test. 

In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen! 

Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen. 

  • In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden. 
  •  Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen. 
  • In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten. 

Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen. 

Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“ 

Alle Details der niedersächsischen Corona-Verordnung können Sie hier einsehen.

GCN/bs