Trotz Job auf Hartz IV angewiesen – 17.023 Aufstocker in Hannover und Umland

Foto: NGG | Alireza Khalili /Trotz Arbeit im Hartz-IV-System stecken: Zu viele Beschäftigte sind als sogenannte „Aufstocker“ auf Sozialleistungen angewiesen, so die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten. Die NGG fordert armutsfeste Löhne

Garbsen – Wenn der Job zum Leben nicht reicht: In Stadt und Region Hannover sind aktuell 17.023 Menschen auf Sozialleistungen angewiesen – obwohl sie eine Arbeit haben. Damit ist jeder fünfte erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher in der Region ein „Aufstocker“ (21 Prozent). Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit.

NGG-Regionalchefin Lena Melcher spricht von „alarmierenden Zahlen“. Es könne nicht sein, dass so viele Menschen trotz Arbeit zum Jobcenter gehen müssten. Nach Beobachtung der Geschäftsführerin der NGG-Region Hannover sind niedrige Löhne eine Hauptursache des Problems: „Wer an der Bäckertheke oder in der Gaststätte arbeitet und dabei nur einen Mini- oder Teilzeitjob hat, für den wird es am Monatsende extrem eng. Nur wenn die Einkommen deutlich steigen, kann die Arbeit wieder zum Leben reichen“. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde, wie sie die Bundesregierung plant, sei dabei ein wichtiger erster Schritt. In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Lebensmittelhandwerk werde bislang oft deutlich zu wenig gezahlt – auch weil sich Firmen nicht an ausgehandelte Tarifverträge hielten. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten bundesweit drei von vier Aufstockern im Niedriglohnsektor.

Melcher begrüßt zudem die Pläne der Bundesregierung, Hartz IV durch ein sogenanntes Bürgergeld zu ersetzen. Hier dürfe es nicht nur um eine Namensänderung gehen, sondern es brauche eine echte Reform. Das Bürgergeld müsse höher sein als die bisherigen Leistungen aus der Grundsicherung – und für Betroffene leichter zu beantragen. Die bisherigen, oft sehr harten Sanktionen gehörten grundsätzlich auf den Prüfstand. Dies habe im Übrigen das Bundesverfassungsgericht entschieden.

GCN/Cu