Verstöße bei Tuningtreffen – Stadtbahnfahrer wird von Laserpointer geblendet

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Garbsen – Verstöße bei Tuningtreffen – Stadtbahnfahrer wird von Laserpointer geblendet. Hier die presserelevanten Polizeimeldungen der Polizei Garbsen vom Wochenende, bis einschließlich Sonntag, 03.03.24 9:00Uhr

Tuningtreff im Gewerbegebiet Berenbostel 

Am Freitagabend stellte die Polizei im Gewerbegebiet Berenbostel im Bereich der Robert-Hesse-Straße auf den dortigen Parkplätzen der ansässigen Geschäfte ein Tuningtreffen fest. 

In der Spitze befanden sich mehr als 300 Fahrzeuge und ca. 500 Personen vor Ort. Die Polizei war mit Kräften vor Ort und achtete auf die Einhaltung der Straßenverkehrsverordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO). 

Bei durchgeführten Kontrollen konnten bei sechs Fahrzeugen erhebliche Veränderungen festgestellt werden, die ein Bußgeld nach sich zogen. Bei drei Fahrzeugen war dadurch die Betriebserlaubnis erloschen. Ein Verkehrsteilnehmer verursachte durch aufheulen lassen des Motors unnötigen Lärm. Auch hier wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Die Teilnehmer des Treffens zeigten sich am Abend kooperativ und friedlich und zeigten größtenteils Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen. 

Die Polizei wird weitere Treffen der Tuningszene im Blick haben und kontrollieren. Festgestellte Verstöße jeglicher Art werden konsequent verfolgt, um die Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern und Teilnehmern derartiger Treffen zu gewährleisten. 

Stadtbahnfahrer und Polizei werden von Laserpointer geblendet 

Auf der Horst 

Am Samstagabend wurde ein Stadtbahnfahrer der Linie 4 bei der Einfahrt in die Endhaltestelle am Planetencenter aus einer Personengruppe heraus mit einem Laserpointer angeleuchtet. Dieser verständigte daraufhin die Polizei. Bei der Anfahrt wurde der Fahrer des Funkstreifenwagens an der Örtlichkeit von dem Lichtstrahl des Laserpointers getroffen. Sowohl der Stadtbahnfahrer als auch der Polizeibeamte blieben unverletzt. 

Zwei Personen konnten im Nahbereich angetroffen werden. Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden. 

Es wurden Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr und in den Straßenverkehr eingeleitet. 

Die Ermittlungen wurden aufgenommen