Versuchte Einbrüche in Berenbostel, Vandalismus Frielingen, Trunkenheitsfahrt Altgarbsen

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Garbsen – Hier die presserelevanten Polizeimeldungen der Polizeiinspektion Garbsen vom Wochenende, bis einschl. Sonntag Vormittag.

Zwei versuchte Einbrüche in Einfamilienhäusern in Berenbostel 

Am Freitag im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 19.00 Uhr hebelte ein unbekannter Täter im Birkenweg an einer Terrassentür eines Einfamilienhauses. Es blieb bei einem Versuch. Der Täter gelangte nicht in das Haus und verursachte einen Sachschaden an der Terrassentür. 

Die zweite Versuchstat ereignete sich am Samstag ebenfalls in Berenbostel. Im Henriettenweg gab ein unbekannter Täter nicht so leicht auf. Im Zeitraum von 18.00 Uhr bis 19.55 Uhr schlug dieser zunächst das Kellerfenster des Einfamilienhauses ein, um es öffnen zu können. Das Fenster war jedoch gut gesichert, so dass der Täter ein weiteres Fenster einschlug. Dadurch wurde die Alarmanlage des Hauses ausgelöst, was den Täter endgültig verschreckte. Sachdienliche Zeugenhinweise können in der PI Garbsen unter 05131-7014515 gegeben werden. 

Vandalismus an einem leerstehenden Wohnhaus 

Frielingen 

Unbekannte zerstörten im Zeitraum von Montag bis Freitag mehrere Fenster und Türen eines leerstehenden Einfamilienhauses. Der Schaden wird auf ca. 4000 € geschätzt.  Auch hier wird um Zeugenhinweise gebeten. 

Außenspiegel von zwei PKW beschädigt 

Berenbostel 

Ein weiterer Fall von Vandalismus ereignete sich in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Zeit von 02.00 Uhr bis 08.30 Uhr in der Ahornstraße. Dort wurde an einem BMW und an einem Peugeot jeweils der linke Außenspiegel vermutlich abgetreten oder abgeschlagen. Hier entstand ein Sachschaden über mehrere hundert Euro

Betrunkener E-Scooter-Fahrer gestoppt

Altgarbsen

Am frühen Sonntagmorgen um 01.56 Uhr fiel den Polizeibeamten ein 40-jähriger Garbsener mit einem Leih E-Scooter in der Gärtnereigasse auf. Dieser fuhr deutliche Schlangenlinien. Die Kontrolle bestätigte den Verdacht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand.

Ein Alkoholtest ergab 1,54 Promille. Der Fahrer musste dem Polizeibeamten auf die Wache begleiten. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

Bei den E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Daher droht ebenfalls ein Strafverfahren bei einem Promillegehalt über 1,1 Promille oder bei über 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen. Ab 0,5 Promille gelten die Ordnungsgelder des Bußgeldkatalogs.

Besondere Regelungen für Fahranfänger hinsichtlich Alkoholbeeinflussung gelten auch bei Nutzung von E-Scootern. Für Personen unter 21 Jahren und die in der Probezeit sind gilt eine 0,0 Promillegrenze.

Für die Nutzung von E-Scootern mit Straßenzulassung wird kein Führerschein benötigt. Die Mindestvoraussetzung ist das Alter von 14 Jahren. Weitere Regelungen sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV festgehalten.

GCN /bs