TÜV NORD Sommertipps 2018: WM-Special. Bald ist es soweit: Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 steht vor der Tür und die Fans freuen sich darauf, beim Public Viewing und in den Biergärten bei spannenden Spielen mitzufiebern.
Nationalflaggen und Autoschmuck aller Art zeigen, für welche Elf das Fußballherz schlägt, und bei kilometerlangen Autokorsos werden die Siege der Mannschaften gefeiert. Damit man trotz ausgelassener Fußball-Partys im Straßenverkehr sicher unterwegs ist, erklärt Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen, worauf man während der Turnierzeit achten sollte.
Flagge zeigen? Aber mit Sicherheit!
Viele Fans drücken ihre Begeisterung aus, indem sie ihre Fahrzeuge mit Fußball- Fanartikeln und Nationalflaggen schmücken. „Solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, ist das auch kein Problem“, sagt Reno Schneider, Leiter der TÜVSTATION Garbsen. „Bei Stoff-Überziehern für die Seitenspiegel im Nationalflaggendesign ist zu beachten, dass diese eventuell vorhandene Blinkleuchten nicht verdecken.“ Dies ist gerade bei vielen aktuellen Fahrzeugmodellen ein Problem. Bei Autofähnchen sollten Fahrer beachten, dass diese häufig keine hochwertige Qualität haben und schnell abknicken können. „Der Autofahrer haftet, wenn durch das Abbrechen oder eine falsche Befestigung andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen“, sagt Schneider und empfiehlt, Fan-Schmuck vor einer Fahrt auf der Autobahn abzunehmen. Und noch ein Tipp: In die Seitenscheibe geklemmte Fahnen sind eine willkommene Einladung für Langfinger. Die Autoversicherer können in einem solchen Fall die Regulierung des Schadens verweigern.
Achtung: Nachwuchs-Stars auf den Straßen
Ob Groß oder Klein, Jung oder Alt: das WM-Fieber ist ansteckend. Vor allem Kinder eifern jetzt ihren Vorbildern nach und üben Torschüsse und Bananenflanken auf Schulhöfen, in Parks und auch auf der Straße. Für Autofahrer bedeutet das erhöhte Vorsicht. Gerade in der WM-Zeit muss man von morgens bis abends damit rechnen, dass Kinder plötzlich die Fahrbahn betreten. „Die kleinen Kicker lassen im Spieleifer gerne mal die nötige Vorsicht vermissen und werden häufig von Autofahrern zu spät wahrgenommen. Allen Verkehrsteilnehmern rate ich daher in der Nähe von Parks, Spielplätzen, Schulen und Wohngebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit“, sagt Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Kindern fehlt zudem aufgrund ihrer Körpergröße und fehlenden Erfahrung meist der Überblick im Straßenverkehr. „Auch das räumliche Hören ist bei den Kleinen bis ins Grundschulalter noch nicht vollständig ausgereift“, weiß der TÜVExperte. Nicht nur beim Spielen und Toben können so schnell gefährliche Situationen entstehen. Alle Verkehrsteilnehmer sollten daher jetzt besonders vorausschauend fahren. Eltern sind zudem gut beraten, mit ihrem Nachwuchs die wichtigsten Verkehrsregeln frühzeitig einzuüben, und über die Gefahren beim Spielen im Straßenverkehr zu sprechen.
Ohne Rote Karte durch die Verkehrs- kontrolle
Auch und gerade während der Fußball-WM werden mancherorts Verkehrs- kontrollen durchgeführt. Doch was passiert bei einer Verkehrskontrolle und welche Rechte und Pflichten haben Autofahrer dabei? „In der Verkehrskontrolle darf die Polizei die HU-Plakette, die Überladung des Fahrzeugs, die Tiefe des Reifenprofils, die Licht- und Bremsanlage, die Erlaubnis für angebaute Autoteile und die Fahrtauglichkeit des Fahrers überprüfen“, erklärt Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. „Generell ist der Autofahrer dazu verpflichtet, den Zeichen und Haltegeboten des Polizisten nachzukommen“, sagt Schneider. Ansonsten muss er mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ignoriert ein Fahranfänger die Haltezeichen, wird seine Probezeit um zwei Jahre verlängert und er muss ein Aufbauseminar absolvieren. „Auch das Vergessen von Führerschein, Fahrzeugschein, Verbandskasten oder Warndreieck kann zu einem Bußgeld führen“, so der TÜV-Experte. Nicht verpflichtend sind Anordnungen wie das Vorzeigen des Personalausweises oder eine Handydurchsuchung. Ein letzter Tipp: Im Falle einer Verkehrskontrolle Ruhe bewahren und den Anweisungen,
sofern der Fahrer dazu verpflichtet ist, nachkommen. Dann steht der schnellen Weiterfahrt nichts im Wege.
Abpfiff für Alkohol am Steuer
Public Viewing im Biergarten und ein kühles Blondes dazu: So sieht für viele Fans der perfekte Fußballnachmittag aus. Aber Vorsicht bei der Wahl des Verkehrsmittels für den Heimweg: Denn die Auswirkungen, die bereits geringe Mengen Alkohol auf Autofahrer haben können, werden häufig unterschätzt. „Verlangsamte Reaktionszeiten, Konzentrations- und Sichtprobleme sind nur einige Beispiele für Gefahren, die nach Alkoholgenuss zu schweren Unfällen führen können“, so Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Die Promillegrenze für Fahrer, die nicht mehr in der Probezeit sind, liegt bekanntlich bei einem Wert von 0,5. Abhängig von körperlicher Verfassung, Gesundheit oder auch der „Tagesform“ kann da ein Bier oder Schnaps schon zu viel sein. „Bereits bei 0,3 Promille kann es zu Bußgeld, Punkten und Führerscheinentzug kommen, wenn die Verkehrssicherheit durch die Fahrweise auffällig beeinträchtigt wird oder es gar zum Unfall kommt“, erklärt Schneider. „Das gilt übrigens auch für Radfahrer.“ Deshalb rät TÜV NORD, immer einen Fahrer zu bestimmen, der nüchtern bleibt, oder die Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln anzutreten. Dann gibt’s nach der Fußballparty kein böses Erwachen.
Videobeweis – auf dem Rasen und jetzt auch auf der Straße zulässig
Beim Thema Videobeweis im Fußball scheiden sich die Geister. Das Äquivalent im Straßenverkehr heißt „Dashcam“. Besonders in Russland, dem Gastgeber der diesjährigen WM, sind die kleinen Kameras für das Armaturenbrett oder die Windschutzscheibe weit verbreitet. Auch in Deutschland erfreuen sie sich immer größerer Beliebtheit. Ihre Verwendung ist dabei ausschließlich für private Zwecke gestattet. Nicht erlaubt ist es, Personen und Autokennzeichen zu filmen und etwa im Internet ohne Zustimmung der Gefilmten zu veröffentlichen. „Damit verstößt man gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, erklärt Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Seit neuestem ist die Verwendbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel bei einem Unfall gestattet. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai hervor. „Allerdings ist es aufgrund des Datenschutzgesetzes weiterhin unzulässig, mit der Dashcam ohne bestimmten Anlass permanent Aufnahmen zu machen“, so Schneider. Eine technische Lösung kann darin liegen, die Kamera so einzustellen, dass sie die Aufzeichnungen in regelmäßigen, kurzen Abständen automatisch überschreibt und nur bei einer Kollision eine langfristige Speicherung aktiviert wird.
Rund oder eckig: Bei Sonnenbrillen auf den UV-Schutz achten
Für den Fußballsommer hoffen natürlich alle auf das perfekte Wetter. Wenn die Sonne ausgiebig scheint, sind Sonnenbrillen mit UV-Schutz angesagt, um im Straßenverkehr nicht geblendet zu werden. Zur Fußball-WM sind dieabgedunkelten Gläser vor allem in Nationalflaggen-Designs ein beliebtes Accessoire. Doch ist das Tragen von Sonnenbrillen beim Autofahren eigentlich uneingeschränkt erlaubt? „Nein“, weiß Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. „Welche Sonnenbrille man auch beim Fahren tragen darf, hängt von der Lichtdurchlässigkeit der Gläser ab.“ Diese muss bei 8 bis 18 Prozent liegen, was der Tönungskategorie 3 entspricht. Weist die Sonnenbrille also eine Tönung von mehr als 92 Prozent auf, ist das Fahren damit verboten und es droht ein Bußgeld von 10 Euro. „Auch eine weniger getönte Sonnenbrille schützt die Augen vor der Einstrahlung, ohne die Sicht zu stark einzuschränken“, so der Stationsleiter. Wer aufgrund seiner Sehschwäche verpflichtet ist, beim Autofahren eine Brille zu tragen, sollte dies auch bei der Wahl der Sonnenbrille beachten. Wenn die Pflicht zum Brillentragen im Führerschein vermerkt ist, sind nur Sonnenbrillen erlaubt, die die entsprechende Sehstärke aufweisen.
Ob Nationalhymne oder Sommerhit: auf sichere Lautstärke achten
Wie bei jeder guten Feier darf auch beim Autokorso nach dem Spiel die Musik nicht fehlen. Doch wie zu jeder anderen Zeit auch, sollte man es im Straßenverkehr mit der Lautstärke nicht übertreiben. „Es geht in erster Linie darum, dass Gefahren durch Ablenkung und eingeschränktes Hörvermögen vermieden werden“, erklärt Reno Schneider, Leiter der TÜV-STATION Garbsen. Eine konkrete Dezibelgrenze für die Musiklautstärke im Auto ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht festgelegt. Trotzdem droht eine Geldstrafe von 10 Euro, wenn nach Ermessen der Polizei die Musik zu laut aufgedreht ist, um genug vom Geschehen in der Umgebung mitzubekommen.
Wer aufgrund von lauter Musik das Martinshorn von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften überhört, muss sich sogar auf höhere Bußgelder einstellen. „Wenn es durch die laute Musik zu einem Unfall kommt, bekommt derjenige zumindest eine Teilschuld zugesprochen – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat“, so Schneider. Auch Motorrad- und Radfahrer sowie Fußgänger sind dazu verpflichtet, mit ausreichend Aufmerksamkeit und allen Sinnen am Straßenverkehr teilzunehmen. „Musik bringt Spaß, auch beim Autofahren. Sie hält sogar während einer monotonen Fahrt eher wach. Spielt man sie aber zu laut, hat man keine Möglichkeit mehr, akustische Warnsignale wahrzunehmen. Wie so oft im Leben gilt für die Lautstärke also: lieber in Maßen genießen“, sagt der Stationsleiter.
Auf eine schöne Fußball-WM!
Wer diese Tipps im Auge behält und sich mit gesundem Menschenverstand im Straßenverkehr bewegt, kann sich auf einen tollen Fußball-Sommer freuen. „Wir von TÜV NORD fiebern natürlich auch mit und wünschen allen Fußballfans eine schöne Weltmeisterschaft!“, so Schneider.
Über die TÜV NORD GROUP:
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GCN/ap