Land Niedersachsen will an der Universität die Erhöhung der Geschwindigkeit von 20 auf 30 km/h anordnen – GRÜNE dagegen

Erst im September wurde hier die Straße mit 20 km/h freigegeben, Foto: Astrid und Ralph Wecks (rawpics)

Garbsen – Heute erhielten wir eine Pressemeldung der GRÜNEN Garbsen, in der mitgeteilt wird, dass das Land Niedersachsen an der Universität Garbsen angeblich die Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit von 20 auf 30 km/h anordnen will. Erst im September wurde die Straße mit 20 km/h freigegeben.

Die Grünen Garbsen finden diese Anordnung unverständlich und sind entschieden dagegen. Aus diesem Grund haben die Fraktionsvorsitzenden der Grünen Garbsen nun einen Dringlichkeitsantrag an die Stadt Garbsen gestellt, damit in der nächsten Ratssitzung dieses Thema auf den Tisch kommt und die mögliche Entscheidung des Landes Niedersachsen gekippt wird.

Die Begründung des Antrages der Grünen im Wortlaut: 

Das Land Niedersachsen hat nach unserer Kenntnis nun an der Universität die Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit von 20 auf 30 km/h angeordnet. Die Anordnung des Landes ist für uns unverständlich, da diese die Sicherheit der eigenen Bediensteten an der Leibniz Universität und Studierenden u. E. stark gefährdet. Insb. mobilitätseingeschränkten Mitarbeiter*innen und Student*innen wird das Überqueren der Straße zum Sicherheitsrisiko.

Wie wir mit unserem Antrag vom 21.10.2019 deutlich machten, hält sich bereits heute nahezu niemand an die bislang angeordneten 20 km/h. Die Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h lässt erahnen, dass die tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich über 40 km/h liegen wird.

Wir wollen nicht warten, bis es an dieser Überquerung zu einem Personenschaden kommt und fordern sofortige Maßnahmen. Statt die Institute der Universität zu verbinden, wird eine stark befahrene Straße wie eine Barriere wirken. Der während der Planungsphase oft vermittelte Eindruck, hier solle gegenseitige Rücksichtnahme („Shared Space“) der Verkehrsteilnehmer herrschen, ist nun nicht mehr möglich. Die Anweisung des Landes läuft u. E. daher auch Landesinteressen zuwider.

Nun bleibt es abzuwarten, wie und ob in dieser Angelegenheit entschieden wird. Wir werden berichten.

GCN/Grüne Garbsen/bs