Garbsen – Maskenpflicht im GVH entfällt ab 02. Februar. Ab Donnerstag, 02. Februar, läuft die gesetzliche Vorgabe durch das Land Niedersachsen aus, die das Tragen einer medizinischen Maske in den Bussen und Bahnen im Nahverkehr vorsieht.
Demnach benötigen Fahrgäste im GVH (Großraum-Verkehr Hannover) ab Donnerstag keine Maske mehr während der Fahrt mit Bus und Bahn.
An Stationen, Haltestellen und im GVH Kundenzentrum ist das obligatorische Tragen einer Atemschutzmaske schon jetzt aufgehoben.
Mit dem massiven Ausbruch der ersten Corona-Welle galt die Maskenpflicht in Bus und Bahn im GVH seit dem 27. April 2020, also insgesamt knapp drei Jahre lang.
Durch den Wegfall sämtlicher gesetzlicher Corona-Auflagen, entfallen auch weitere Schutzmaßnahmen der Verkehrsunternehmen im GVH:
• Die Türen der Stadtbahnen und Busse öffnen sich nicht mehr vollautomatisch. Dies erfolgt lediglich in allen unterirdischen Haltepunkten. An allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen und an den Bushaltestellen ist ein aktives „Drücken“ der Fahrgäste erforderlich, damit die Türen sich öffnen. Gerade in der kalten Jahreszeit trägt diese Regelung zum geringeren Wärmeverlust in den Fahrzeugen bei.
• In den Bussen der ÜSTRA und regiobus gilt ab dem 02. Februar wieder der Vorneeinstieg in den Abendstunden. Nach 20.00 Uhr können Fahrgäste dann lediglich über die erste Bustür beim Fahrpersonal zusteigen.
• Derzeit erfolgt sukzessive die Entfernung aller Hinweisschilder und Aufkleber zu Corona-Maßnahmen in und an den Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen und an den Haltestellen im GVH.
Aktuelle Informationen gibt es auf gvh.de.
GCN/bs