Anmeldungen fürs Ferienprogramm ab 8. Mai online möglich

Programmhefte werden in diesem Jahr nicht an die Schulen verteilt /Foto: Stadt Garbsen

Garbsen – Das Ferienprogramm der Stadt Garbsen steht in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen. „Auch wenn vieles bezüglich der Sommerferien 2020 wegen der Corona-Krise noch eher ungewiss ist, möchten wir das Anmeldeverfahren mit dem Erstellen der individuellen Wunschlisten bald starten“, sagt Markus Heuer von der städtischen Jugendpflege. Gemeinsam mit 25 Garbsener Vereinen und Verbänden organisiert sein Team auch in diesem Jahr ein vielseitiges Sommerferienprogramm, wenn auch aktuell noch unter Vorbehalt wegen zukünftiger Bestimmungen des Landes bezüglich der Öffnung von Einrichtungen und des Zusammenkommens von Gruppen.

Da viele Schüler derzeit nicht in der Schule, sondern zu Hause lernen, entfällt die sonst bewährte Verteilung des Ferienflyers direkt über die Schulen. In diesem Jahr können Eltern, Schülerinnen und Schüler den Ferienflyer über den jeweiligen Schul-IServ unter „News“ einsehen und auf www.garbsen.de sowie www.gogarbsen.de anschauen. Zudem wird er in einer Auflage von 1500 Stück ab Freitag, 8. Mai, im Eingangsbereich des Rathauses sowie in der Stadtbibliothek ausliegen.

Die Online-Anmeldung erfolgt auf www.ferienprogramm-garbsen.de. Ab dem 8. Mai ist das Sommerferienprogramm für drei Wochen freigeschaltet. Die Kinder und Jugendlichen haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Wunschliste zu erstellen. Im Anschluss werden die gewünschten Aktionen den Teilnehmern zugeordnet.

Rund 100 Angebote hat die Jugendpflege mit ihren Partnern zusammengestellt. Aktionen, bei denen Spiel, Spaß, Sport sowie jede Menge Kreativität im Vordergrund stehen, um erlebnisreiche Ferien in und rund um Garbsen verbringen zu können. Jede Menge neue aber auch bewährte Angebote erwarten die Garbsener Kinder und  Jugendlichen in diesem Jahr. Neu sind unter anderem ein BMX-Anfängerkurs und ein Ausflug in den Kletterpark Detmold. Dies alles unter dem Vorbehalt, dass eine Durchführung mit den Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vereinbar ist.

GCN/la